Image

Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.

Dies erfolgt schrittweise, um Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden.

Ziel des Umtauschs:

Der Umtausch soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Zudem erhalten alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Format.

Wichtige Fristen für den Umtausch

Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des Führerscheins

Führerscheine ausgestellt bis 31. Dezember 1998, gilt das Geburtsjahr

Geburtsjahr:                                     Umtausch bis:

vor 1953                                            19. Januar 2033

1953–1958                                        19. Januar 2022

1959–1964                                        19. Januar 2023

1965–1970                                        19. Januar 2024

1971 oder später                               19. Januar 2025

Führerscheine ausgestellt ab dem 1. Januar 1999, gilt das Ausstellungsjahr*

Ausstellungsjahr:                            Umtausch bis:

1999–2001                                       19. Januar 2026

2002–2004                                       19. Januar 2027

2005–2007                                       19. Januar 2028

2008                                                 19. Januar 2029

2009                                                 19. Januar 2030

2010                                                 19. Januar 2031

2011                                                 19. Januar 2032

2012–18. Januar 2013:                    19. Januar 2033

** Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.

Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.

 

Hinweis: Der neue EU-Führerschein muss künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Ziel dieser Maßnahme ist, die Fälschungssicherheit zu erhöhen.

Wo erfolgt der Umtausch?

Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.

Welche Dokumente werden benötigt?

Für den Umtausch des Führerscheins müssen folgende Unterlagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:

  • Gültiger Personalausweis oder Reisepass
  • Biometrisches Passfoto
  • Aktueller Führerschein
  • Gebühr von rund 25 Euro

Besonderheit: Wurde der alte Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde angefordert werden.

Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?

Nein, der Umtausch betrifft nur das Dokument. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich.