Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
Dies erfolgt schrittweise, um Überlastungen bei den Behörden zu vermeiden.
Der Umtausch soll Fälschungen erschweren, da Passfoto und Personendaten regelmäßig aktualisiert werden. Zudem erhalten alle Führerscheine in der EU ein einheitliches und fälschungssicheres Format.
Der Umtausch erfolgt gestaffelt nach Geburtsjahr oder Ausstellungsdatum des Führerscheins
Führerscheine ausgestellt bis 31. Dezember 1998, gilt das Geburtsjahr
Geburtsjahr: Umtausch bis:
vor 1953 19. Januar 2033
1953–1958 19. Januar 2022
1959–1964 19. Januar 2023
1965–1970 19. Januar 2024
1971 oder später 19. Januar 2025
Führerscheine ausgestellt ab dem 1. Januar 1999, gilt das Ausstellungsjahr*
Ausstellungsjahr: Umtausch bis:
1999–2001 19. Januar 2026
2002–2004 19. Januar 2027
2005–2007 19. Januar 2028
2008 19. Januar 2029
2009 19. Januar 2030
2010 19. Januar 2031
2011 19. Januar 2032
2012–18. Januar 2013: 19. Januar 2033
** Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein bis zum 19. Januar 2033 umtauschen, unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Führerscheine, die ab dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, sind 15 Jahre gültig und müssen danach erneuert werden.
Hinweis: Der neue EU-Führerschein muss künftig alle 15 Jahre erneuert werden. Ziel dieser Maßnahme ist, die Fälschungssicherheit zu erhöhen.
Wo erfolgt der Umtausch?
Zuständig ist die Fahrerlaubnisbehörde des aktuellen Wohnsitzes. Es wird empfohlen, frühzeitig einen Termin zu vereinbaren.
Welche Dokumente werden benötigt?
Für den Umtausch des Führerscheins müssen folgende Unterlagen bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde vorgelegt werden:
Besonderheit: Wurde der alte Papierführerschein nicht am aktuellen Wohnsitz ausgestellt, muss eine Karteikartenabschrift der ausstellenden Behörde angefordert werden.
Muss die Fahrprüfung wiederholt werden?
Nein, der Umtausch betrifft nur das Dokument. Eine erneute Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung ist nicht erforderlich.
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