Ein Umzug ist oft mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Glücklicherweise können Sie bei einem berufsbedingten Umzug bestimmte Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen.
Bis zum Jahr 2033 müssen alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden, in den neuen EU-Führerschein umgetauscht werden.
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