Ein Umzug ist oft mit erheblichen Kosten und organisatorischem Aufwand verbunden. Glücklicherweise können Sie bei einem berufsbedingten Umzug bestimmte Kosten als Werbungskosten in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Dieser Artikel erklärt, welche Umzugskosten absetzbar sind und wie Sie dabei Steuern sparen können.
Umzugskosten sind als Werbungskosten absetzbar, wenn der Umzug aus beruflichen Gründen erfolgt. Beispiele hierfür sind:
Neue Arbeitsstelle
Kürzere Fahrtzeit zum Arbeitsplatz
Versetzung durch den Arbeitgeber
Beginn oder Ende einer doppelten Haushaltsführung
Zu den absetzbaren Umzugskosten zählen:
Transportkosten: Kosten für den Umzugstransport, einschließlich Mietwagen und Umzugsunternehmen.
Reisekosten: Fahrtkosten für Besichtigung der neuen Wohnung und für den Umzugstag selbst.
Doppelte Miete: Falls Sie eine Übergangszeit benötigen und sowohl die alte als auch die neue Wohnung vorübergehend mieten.
Maklergebühren: Nur, wenn sie für eine Mietwohnung anfallen.
Das Finanzamt akzeptiert Umzugskosten entweder durch Einzelnachweise oder mittels einer Umzugskostenpauschale. Die Pauschale ist ideal, wenn Sie keine oder nur wenige Belege haben. Für höhere Kosten lohnt es sich, alle Quittungen und Belege aufzubewahren und einzureichen.
Ab 1. April 2024 gelten neue Umzugskostenpauschalen. Für Singles beträgt diese Pauschale 886 Euro, für Verheiratete 1.476 Euro. Pro Kind oder andere Angehörige kommen 590 Euro hinzu.
Dokumentieren Sie den beruflichen Anlass des Umzugs, beispielsweise durch eine Bestätigung des Arbeitgebers.
Sammeln Sie alle Belege und Rechnungen, um die tatsächlichen Kosten nachweisen zu können.
Ein berufsbedingter Umzug kann steuerliche Vorteile bringen und die finanzielle Belastung reduzieren. Nutzen Sie die Möglichkeiten der Werbungskosten und sparen Sie bares Geld.
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